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Archive for 22. September 2009

Wieviel Geld bekommen die Parteien pro Stimme?

Für die staatliche Parteienfinanzierung sind die Mitgliedsbeiträge und Spenden der Parteien auf der einen Seite und die Anzahl der Zweitstimmen für die Partei auf der anderen Seite entscheidend. Bis zu 3300 Euro Mitgliedsbeiträgen und Spenden je natürlicher Person gibt der Staat den Parteien pro Euro Mitgliedsbeitrag oder Spende 0,38 Euro hinzu.

Für jede erhaltene Zweitstimme erhalten die Parteien 0,7 Euro, solange die Partei bei einer Bundestagswahl oder Europawahl 0,5 % der gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Landtagswahlen muss eine Partei bereits 1 % der gültigen Stimmen erhalten haben. Für ihre jeweils ersten vier Millionen Stimmen erhalten die Parteien statt 0,7 Euro sogar 0,85 Euro.

Dies bedeutet, dass Parteien ab einem Anteil der Stimmen von 0,5 Prozent eine staatliche Finanzierung erhalten. Wer zum Beispiel die NPD aus Protest wählt, und denkt, es sei ja nur eine Proteststimme und die NPD würde ja ohnehin nicht ins Parlament kommen, der hilft der NPD, ihre fremdenfreindlichen Parolen mit Steuergeldern zu verbreiten. Will ein Wähler zum Beispiel der Piratenpartei helfen, wohlwissend dass ein Einzug in den Bundestag unwahrscheinlich ist, so ist die Zweitstimme für die Piratenpartei eine finanzielle Hilfe, über die sich die Partei sicher freuen wird. Kurzum: Stimmen für kleine Parteien sind keine verlorenen Stimmen. Sie zeugen nicht nur Sympathie und erzeugen Aufmerksamkeit, sondern helfen auch den Parteien, bei der nächsten Wahl erneut anzutreten – und vielleicht mehr Erfolg zu haben. Die Erststimme für die Direktkandidaten kann er aber trotzdem anders einsetzen – für eine der großen Parteien.

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